Die Kommanditgesellschaft ist eine Personenhandelsgesellschaft. Ihr Gesellschaftszweck muss auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet sein. Neben mindestens einem unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementär) ist bei mindestens einem weiteren Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern auf den Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage beschränkt (Kommanditist). Kommanditisten sind sowohl von der Geschäftsführung als auch von der organschaftlichen Vertretung der Gesellschaft ausgeschlossen.
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