Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Handelsgesellschaft und zählt zu den Kapitalgesellschaften. Als solche ist sie eine juristische Person, kann also Rechtsträger sein, klagen und verklagt werden.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird durch die Geschäftsführer, welcher durch die Gesellschaftsversammlung bestellt wird, vertreten. Diese dient zur Kontrolle der Geschäftsführer. Bei einer GmbH mit mehr als 500 Mitarbeitern muss zusätzlich ein Aufsichtsrat vorhanden sein.
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